Erlass vom 14. September 2007 über die Verleihung des Titels Restauratorenmeister
NOCH: ECEA0754329A
Der Minister des Innern, der überseeischen Gebiete und lokalen Behörden und der Minister für Wirtschaft, Finanzen und Beschäftigung,
Unter Bezugnahme auf das Dekret Nr. 2007-1359 vom 14. September 2007 über den Titel eines Restaurators,
Artikel 1 Erfahren Sie mehr über diesen Artikel…
Zur Bewerbung um den Titel Restauratormeister gehören folgende Unterlagen:
1° die Identität des Bewerbers, die Anschrift und das Firmenzeichen der Niederlassung(en), in denen er seinen Beruf ausübt;
2° wenn die Gesellschaft die Form einer Gesellschaft hat, die Adresse des eingetragenen Sitzes und der Name der Gesellschaft;
3° Nachweise über die Eintragung in das Handels- und Gesellschaftsregister der Hauptniederlassung und ggf. Nebeneintragungen von weniger als drei Monaten;
4° die Belege zu den Kandidaturbedingungen gemäß Artikel 1 und 2 des oben genannten Dekrets vom 14. September 2007;
5° Eine eidesstattliche Erklärung des Geschäftsführers, dass er oder das Unternehmen über die fälligen Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge auf dem Laufenden sind;
6° Der Prüfungsbericht, der gemäß den Bestimmungen des oben genannten Dekrets vom 14. September 2007 und des in Artikel 3 genannten Dekrets erstellt wurde.
Artikel 2 Erfahren Sie mehr über diesen Artikel…
- – Der Präfekt bestätigt den Eingang der Bewerbungsunterlagen und gibt die Fristen und Rechtsbehelfe im Falle einer Ablehnungsentscheidung an.
Wenn die Bewerbungsunterlagen unvollständig sind, weist das Schreiben mit Empfangsbestätigung den Bewerber auf die fehlenden Unterlagen hin, deren Vorlage für die Prüfung seiner Bewerbung unerlässlich ist. Er setzt eine Frist für den Eingang der Unterlagen. Es weist auch darauf hin, dass die Frist für die Vorlage zusätzlicher Unterlagen diejenige aufhebt, nach deren Ablauf der Antrag mangels einer ausdrücklichen Entscheidung als abgelehnt gilt.
- – Im Falle der Anwendung von Artikel 4 1° II des vorgenannten Dekrets vom 14. September 2007 und im Falle des Ersatzes des Kochs, für den der in Artikel 4 1° dieser Verordnung vorgesehene Qualifikationsnachweis erbracht wurde Als Anhang zu den oben genannten Bewerbungsunterlagen müssen die Identität des Ersatzinhabers und der Nachweis seiner Qualifikation an den Präfekten gesendet werden, der den Titel verliehen hat.
Artikel 3 Erfahren Sie mehr über diesen Artikel…
- – Die in Artikel 5 des oben genannten Dekrets vom 14. September 2007 genannte regionale Berufungskommission für die Verleihung des Titels eines Restaurators legt ihre Geschäftsordnung fest.
- – Das Sekretariat der Landesrekurskommission wird vom Landesdelegierten für Handel und Handwerk wahrgenommen, der die Rekursakten prüft.
Der regionale Handels- und Handwerksdelegierte erstellt das Protokoll über die Beratungen der Kommission.
III. – Die Tagesordnung der regionalen Beschwerdekommission wird von ihrem Vorsitzenden erstellt. Die Mitglieder der Regionalkommission erhalten die Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen mindestens acht Tage vor dem Sitzungstermin.
Die Kommission kann nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte ihrer Mitglieder rechtsgültig eine Stellungnahme abgeben.
Kein Mitglied der Kommission darf über eine Angelegenheit beraten, an der es ein direktes oder indirektes persönliches Interesse hat.
Artikel 4 Erfahren Sie mehr über diesen Artikel…
Der Antrag auf Zulassung der in Artikel 3 des oben genannten Dekrets vom 14. September 2007 genannten Zertifizierungsstellen ist an den für Handel zuständigen Minister zu richten und enthält eine Kopie der im Amtsblatt der Französischen Republik veröffentlichten Bekanntmachung in Anwendung von Artikel R. 115-5 des Verbraucherschutzgesetzes.
Artikel 5 Erfahren Sie mehr über diesen Artikel…
Der Generalsekretär des Ministeriums des Innern, der überseeischen Gebiete und lokalen Behörden und der Direktor für Handel, Handwerk, Dienstleistungen und freie Berufe sind jeweils in ihrem eigenen Bereich für die Ausführung dieses Erlasses verantwortlich, der im Amtsblatt veröffentlicht wird Zeitschrift der Französischen Republik.
Der Minister für Wirtschaft, Finanzen und Beschäftigung,
Christine Lagarde
Der Minister des Innern, der überseeischen Gebiete und territorialen Körperschaften,
Michele Alliot-Marie
Dekret Nr. 2015-348 vom 26. März 2015 über den Titel eines Restaurators
NOCH: EINI1501344D
Eli: https://www.legifrance.gouv.fr/eli/decret/2015/3/26/EINI1501344D/jo/texte
Alias: https://www.legifrance.gouv.fr/eli/decret/2015/3/26/2015-348/jo/texte
Betroffene Zielgruppen: Gewerbliche Catering-Unternehmen.
Zweck: Ausweitung der Möglichkeit, den Titel des Gastronomen zu führen, auf alle natürlichen Personen, die ihre berufliche Tätigkeit in einem gewerblichen Gastronomiebetrieb ausüben.
Inkrafttreten: Der Text tritt am 1. April 2015 in Kraft.
Hinweis: Die Bedingungen, unter denen der Titel des Meister-Restaurators, eingeführt von derArtikel 244 quater Q der allgemeinen Abgabenordnung zugeordnet ist, werden durch die vorgegeben Dekret Nr. 2007-1359 vom 14. September 2007. Artikel 1 dieses Dekrets behält die Erteilung des Eigentumsrechts natürlichen Personen vor, die ein Unternehmen leiten, das einen Gastronomiebetrieb betreibt. Gemäß dem Gesetz Nr. 2014-344 vom 17. März 2014 über den Verbrauch, das den Artikel L. 121-82-2 in die Code de la Consommation, steht der Titel nun Personen offen, die ihre Tätigkeit in einem Betrieb ausüben. Die Verordnung vom 14. September 2007 über den Titel des Restaurators wird entsprechend geändert.
Referenzen: Dieses Dekret kann auf der Website von Légifrance eingesehen werden (http://www.legifrance.gouv.fr).
Der Premierminister,
Zum Bericht des Ministers für Wirtschaft, Industrie und Digitales,
Angesichts der Code de la Consommation, insbesondere dessen Artikel L. 121-82-2 in seinem Wortlaut aus dem Gesetz Nr. 2014-344 vom 17. März 2014 in Bezug auf den Verbrauch;
Angesichts der Dekret Nr. 2007-1359 vom 14. September 2007 in Bezug auf den Titel Restauratormeister;
Angesichts der Dekret Nr. 2009-1377 vom 10. November 2009 in Bezug auf die Organisation und Aufgaben der Regionaldirektionen für Wirtschaft, Wettbewerb, Konsum, Arbeit und Beschäftigung;
Der Staatsrat (Finanzsektion) hörte,
beschliesst:
Artikel 1 Erfahren Sie mehr über diesen Artikel…
Artikel 1 des oben genannten Dekrets vom 14. September 2007 wird wie folgt geändert:
1° Das I wird durch das folgende I ersetzt:
„I.-Der Titel des Meisterrestaurators, vorgesehen inArtikel L. 121-82-2 des Verbrauchergesetzes, kann an natürliche Personen erteilt werden, die ihre Tätigkeit als Führungskraft oder Angestellter in einem Unternehmen, das einen Gastronomiebetrieb betreibt, ausüben. » ;
2. Im ersten Absatz von II werden die Worte: „Geschäftsführer muss“ ersetzt durch die Worte: „die in I genannten natürlichen Personen müssen“;
3° In 2° von II wird das Wort: „Führungskraft“ ersetzt durch die Wörter: „Führungskraft oder Angestellter“;
4° In 3° und 4° von II und III wird das Wort „Geschäftsführer“ durch die Wörter „Geschäftsführer oder Angestellter“ ersetzt.
Artikel 2 Erfahren Sie mehr über diesen Artikel…
Artikel 2 desselben Dekrets wird wie folgt geändert:
1° Im ersten Absatz die Worte: „die Tätigkeit des Kochs oder, falls dies nicht möglich ist, persönlich zu beaufsichtigen. werden ersetzt durch die Worte: „eine Tätigkeit im Betrieb. » ;
2. Nach dem ersten Absatz wird ein Absatz mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„Stellt der Inhaber des Titels seine Tätigkeit endgültig ein, so wird der Verfall des Titels mit dem Tag des Ausscheidens aus der Anstalt ausgesprochen. »
Artikel 3 Erfahren Sie mehr über diesen Artikel…
Artikel 3 desselben Dekrets wird wie folgt geändert:
1° 5° wird aufgehoben;
2° Der letzte Absatz wird durch die folgenden Bestimmungen ersetzt:
„Ein Audit, dessen Zweck darin besteht, die Einhaltung der in diesem Lastenheft vorgesehenen Standards durch den Betrieb zu überprüfen, wird auf Kosten des Unternehmens von einer der Zertifizierungsstellen durchgeführt, die es aus einer Liste auswählt. auf Anordnung des für Handel zuständigen Ministers errichtet. Dieses Audit führt zu einem Bericht, der angibt, ob jedes der in den Spezifikationen aufgeführten Kriterien erfüllt ist, und mit begründeten Schlussfolgerungen versehen ist.“
Artikel 4 Erfahren Sie mehr über diesen Artikel…
Im ersten Absatz von Artikel 4 desselben Dekrets werden die Worte hinzugefügt: „oder in dem sie ihre Tätigkeiten ausübt“.
Artikel 5 Erfahren Sie mehr über diesen Artikel…
Artikel I des Artikels 5 desselben Dekrets wird somit geändert:
1° Die Nummern 2°, 3° und 4° werden durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut ersetzt:
„2° Drei Vertreter der regionalen Abteilung für Wirtschaft, Wettbewerb, Verbraucherangelegenheiten, Arbeit und Beschäftigung oder der Abteilung für Wirtschaft, Wettbewerb, Verbraucherangelegenheiten, Arbeit und Beschäftigung. » ;
2° Der 5° wird zum 3°.
Artikel 6 Erfahren Sie mehr über diesen Artikel…
Diese Verordnung tritt am 1. April 2015 in Kraft.
Artikel 7 Erfahren Sie mehr über diesen Artikel…
Der Minister für Finanzen und öffentliches Rechnungswesen, der Minister für Wirtschaft, Industrie und digitale Technologie und der Staatssekretär für Handel, Handwerk, Konsum und Sozial- und Solidarwirtschaft sind jeweils in ihrem eigenen Bereich für die Durchführung dieses Erlasses verantwortlich , die im Amtsblatt der Französischen Republik veröffentlicht wird.
Vom 26. März 2015.
Manuel Valls
Vom Premierminister:
Der Minister für Wirtschaft, Industrie und Digitales,
Emmanuel Macron
Der Minister für Finanzen und öffentliche Konten,
Michel Sapin
Der für Handel, Handwerk, Konsum und Sozial- und Solidarwirtschaft zuständige Staatssekretär,
Carole Delga