Gesetzliche Definition: Die kontrollierte Herkunftsbezeichnung „Fine de Bourgogne“ bezieht sich auf Branntweine, die mindestens drei Jahre in Holz gereift sind. Es wurde durch das Dekret Nr. 2011-283 vom 17. März 2011 definiert.
Fine de Bourgogne sollte nicht mit Marc de Bourgogne verwechselt werden, einem Mar...
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