Geschützte Arten: Die geschützten Tierarten (essbar oder nicht) gemäß Artikel L 411 1 und 2 des französischen Umweltgesetzes, aktualisiert am 7. August 2006, sind folgende:
- Unter den Säugetieren: alle Arten von Fledermäusen, Pyrenäen-Desman, Europäischer Igel, Algerischer Igel, Wasserspitzmaus, Müllerspitzmaus, Eichhörnchen, Biber, Ginsterkatze, Nerz, Fischotter, Wildkatze, Steinbock, gemein Hamster, Wolf, Eurasischer Luchs...
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