Gerichtsbarkeit : adj. (Wort aus dem Lateinischen Justiz).
Das Adjektiv „gerichtlich“ hat mehrere Bedeutungen:
1. Betrifft die Justiz und ihre Verwaltung.
Legislative, Exekutive und Judikative.
Die Justizbehörde.
Kriminalpolizei (im Gegensatz zur Verwaltungspolizei) (PJ).
Regionaler Kriminalpolizeidienst (SRPJ).
2. Was in Gerechtigkeit geschieht; durch die Autorität der Justiz.
Gerichtlicher (rechtlicher) Akt.
Strafregister: Register, in dem Verurteilungen und Strafen aufgezeichnet werden.
Regulierung, Rückgewinnung, Verkauf, Liquidation.
Hypothek, gerichtliche Zwangsvollstreckung.
Führen Sie eine gerichtliche Untersuchung durch.
Gerichtsverfahren.
Ein Justizirrtum.
Hilfe, Justizverwalter.
3. Philosophie (alte Bedeutung): Bezieht sich auf das Urteil.
Juristische Fakultät und Substantiv: die Judikative: die Macht, Wahrheit von Lüge zu unterscheiden (Urteil, Vernunft).