AOP: „AOP“ steht für geschützte Ursprungsbezeichnung. Diese Bezeichnung wurde 1996 von der Europäischen Gemeinschaft eingeführt.
Die „Geschützte Ursprungsbezeichnung“ bezeichnet seit 1992 auf europäischer Ebene national anerkannte Ursprungsbezeichnungen: die AOC für Frankreich, die DO (Denominazione di Origin) für Italien, die GU (Geschützte Ursprungsbezeichnung) für Deutschland etc.
Dreizehn europäische Länder haben derzeit ein g.U.- oder g.g.A.-System: Deutschland...
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