Üblich: adj und nm „Üblich“ bezeichnet jemanden, der die Angewohnheit hat, etwas zu tun.Satz: Üblich sein der Tatsache: das Gleiche schon getan zu haben (oft kritisierbar, verwerflich).Was man tut (unterzieht) d'gewöhnlich unter solchen Umständen (üblich, gewöhnlich) Übliche Arbeiten. Gewohnheits- und Alltagspflichten.Gewohnheitsrecht: Satz von Rechtsregeln, die den Zoll darstellen (im Gegensatz zum geschriebenen Recht).Land des Gewohnheitsrechts und des Landes des Gewohnheitsrechts.Häuptling des Gewohnheitsrechts...
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