Privileg: nm (Wort aus dem juristischen Latein privilegium „Gesetz über eine Person“).
Das Wort „Privileg“ hat mehrere Bedeutungen:
1. Recht, besonderer Vorteil, der einer einzelnen Person oder einer Kategorie außerhalb des Common Law gewährt wird (appanage).
Gewähren, geben, entziehen Sie ein Privileg.
Besitzen, ein Privileg erlangen.
Profitieren Sie von einem Privileg.
Die Privilegien, die einige zum Nachteil anderer genießen (Passage).
Geschichte: Privilegien: Rechte und Vorteile, die mögl...
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