Ruhe (verlassen): locut. „Ruhen lassen“ bedeutet, den Teig in den Kühlschrank zu stellen, während man darauf wartet, mit der Zubereitung fortzufahren.
Während der Zubereitung oder vor der Verwendung eines Teiges ist eine Ruhezeit (mindestens 1 Stunde) unerlässlich: Die Teiglinge werden in ein Tuch oder in Frischhaltefolie gewickelt und im Kühlschrank oder an einem kühlen, vor Zugluft geschützten Ort ruhen gelassen.
Auch gebratenes oder gegrilltes rotes Fleisch darf nach dem Garen ruhen; während dieses Re...
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