Tochtergesellschaft: adj. (Wort kommt vom lateinischen subsidiarius „Reserve“, wenn es um Truppen geht).
Das Adjektiv „Tochtergesellschaft“ hat mehrere Bedeutungen:
1 Was ein Heilmittel darstellt, das ggf. etwas Wichtigeres unterstützen muss.
Vernunft, Nebenvernunft.
Subsidiäre Ressourcen.
Nebenfrage, die zwischen den Gewinnern eines Wettbewerbs entscheiden soll.
Durch Erweiterung: Zubehör, sekundär.
2. Recht: Nebenschlüsse: Schlussfolgerungen, die man mit dem Konz...
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