Verpflichtung: nf (Wort aus dem juristischen Latein obligatio, von obligare, von ligare, binden).
Das Wort „Verpflichtung“ hat mehrere Bedeutungen:
1. Recht: Rechtsverhältnis, aufgrund dessen eine Person gezwungen werden kann, etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen (Gläubiger, Schuldner).
Wartungspflicht. (lateinisch in solidum „zum Ganzen“)
Verbindlichkeit „in solidum“, die mehrere Personen gegenüber einer oder mehreren anderen bindet.
Insbesondere: Schulden aus einem Rechtsverhältnis.
Con ...
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