Entfernbar: adj. (Wort kommt vom mittelalterlichen Latein amovibilis, vom lateinischen amovere „beiseite legen“).
Das Adjektiv „entfernbar“ hat mehrere Bedeutungen:
1. Die nach Belieben entfernt oder wieder eingesetzt werden kann (ausziehbar).
Futter, abnehmbarer Kragen.
2. Recht: (eines Beamten, eines Richters): Wer kann versetzt werden, die Stelle wechseln, abberufen werden.
Abnehmbare Funktion, die entfernt werden kann, um sie anderen zuzuweisen.
Gegenteil von entfernbar: nicht entfernbar....
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