Blattgold: n. Lebensmitteldekorationen auf Basis von Blattgold müssen gemäß den geltenden europäischen Rechtsvorschriften im Lebensmittelbereich zugelassen sein. Wir finden die Verwendung von essbarem Gold (22 oder 24 Karat) beim Kochen und Backen in verschiedenen anderen Formen: in Stücken, in Chips, in Flocken, in Flocken, in Rollen, in Draht, in Spray, …
Guten Tag,
Sie müssen Abonnent sein, um den Rest dieses Artikels, seine Links und Bilder lesen zu können.
Das Abonnement für die vollständige Lektüre der Website kostet 1 €uro pro Monat und ist unverbindlich.
Wenn Sie bereits ein laufendes Abonnement haben, loggen Sie sich bitte mit dem untenstehenden Formular ein.
Sonst kannst du Abonnieren Sie hier.