Mehrheit: nf (Wort kommt vom lateinischen majoritas, von major „größer“).
Das Adjektiv „Mehrheit“ hat mehrere Bedeutungen:
I) Recht: Volljährigkeit, ab der eine Person zu allen Handlungen des bürgerlichen Lebens fähig ist (major (II).
Zivile, wahlberechtigte Volljährigkeit: für die Ausübung der bürgerlichen Wahlrechte festgesetztes Alter.
Volljährigkeit: Alter, in dem die Unterscheidungsvermutung erlischt (18 Jahre).
Sexuelle Volljährigkeit (15 Jahre in Frankreich), ehelich und kriminell (18 Jahre).
Absolut und co...
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