Berüchtigt: adj. (Wort aus dem juristischen Latein notorius „der bekannt macht“).
Das Adjektiv „berüchtigt“ hat mehrere Bedeutungen:
1. Was auf sichere, bestimmte Weise und von einer großen Anzahl von Menschen bekannt ist (Synonyme: bekannt, offensichtlich, offenkundig, öffentlich, anerkannt).
Die Tatsache ist berüchtigt. Es ist berüchtigt, dass (und bezeichnend) (klar).
Er ist böse, notorisch dumm.
Rechts: Notorisches Fehlverhalten. Lebe im berüchtigten Konkubinat.
2. Menschen: Bewährt, als solche anerkannt. Ein Krimineller...
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