Mittelfuß: adj. Metaweinsäure* (E353) oder Diweinsäure wird durch Erhitzen von Weinsäure im Vakuum gewonnen. Es verhindert die Bildung von Kalkkristallen, wenn der Wein (in Flaschen) Kälte ausgesetzt wird. Es teilt dem Wein weder Geschmack noch Geruch mit. Metaweinsäure wird dem Wein in einer Höchstdosis von 10 g/hl zugesetzt. In der Flasche ist es über ein Jahr wirksam. Produkt nicht als gefährlich im Sinne der Richtlinie 67/548/EWG eingestuft, seine Verwendung ist dennoch verboten.
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