Absicht: nf (Wort aus dem Lateinischen intentio).
Das Wort „will“ hat mehrere Bedeutungen:
1. Die Tatsache, ein bestimmtes Ziel (Design, Idee, Projekt) vorzuschlagen.
Absicht und Aktion und Handeln.
Rechts: Bewusster Wille, eine gesetzlich verbotene Handlung zu begehen.
Bestimmung des französischen Strafgesetzbuches: „Es gibt kein Verbrechen oder Vergehen ohne die Absicht, es zu begehen.“
Eine Tat mit der Absicht begehen, Schaden zuzufügen.
Schläge und Wunden, die zum Tod führen, ohne dass die Absicht besteht, sie zuzufügen. ...
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