Kompetenz: nf (Wort aus dem Lateinischen kompetentia).
Das Wort „Kompetenz“ hat mehrere Bedeutungen:
1. Recht: Gesetzlich anerkannte Fähigkeit einer Behörde, unter bestimmten Bedingungen (Zuordnung, Autorität, Macht, Qualität) diese oder jene Handlung vorzunehmen.
Kompetenz eines Präfekten, eines Bürgermeisters.
Fall, der in die Zuständigkeit des Richters (Resorts) fällt.
Domäne einer Fertigkeit.
Konkret: Fähigkeit einer Gerichtsbarkeit, einen Fall anzuhören, einen Prozess anzuordnen und zu urteilen.
Fähigkeit ...
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