Gesellschaft: nf (Wort aus dem Lateinischen societas, Familie von socius „Gefährte“, „Mitarbeiter“, „Verbündeter“ und „Nachbar“).
Das Wort „Gesellschaft“ hat viele Bedeutungen:
I) Beziehungen zwischen Menschen, die etwas gemeinsam haben oder haben
1. Recht: Gesellschaftsvertrag: Akt, durch den mehrere Personen (Partner) beschließen, Ressourcen, Güter zu bündeln und deren Ergebnisse zu teilen; die so geschaffene juristische Person (siehe unten, III, 3°).
Genossenschaft (...
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