Verfallen (se): v.pron. (Wort aus dem juristischen Latein perimere, eigentlich „zerstören“: Peremption)
Das Verb „ablaufen“ hat mehrere Bedeutungen:
Rechts: Besagter Fall, der abgebrochen wird, weil er nicht vor Ablauf der festgesetzten Frist strafrechtlich verfolgt wurde.
Mit Ellipse von se: Lassen Sie eine Instanz ablaufen.
Nach derzeitiger Verlängerung: Außer Kraft treten.
Eine (abgelaufene) Bahnfahrkarte verfallen lassen....
Guten Tag,
Sie müssen Abonnent sein, um den Rest dieses Artikels, seine Links und Bilder lesen zu können.
Das Abonnement für die vollständige Lektüre der Website kostet 1 €uro pro Monat und ist unverbindlich.
Wenn Sie bereits ein laufendes Abonnement haben, loggen Sie sich bitte mit dem untenstehenden Formular ein.
Sonst kannst du Abonnieren Sie hier.