Abnahme: „Zulassung“ ist ein handelsüblicher Begriff, der die Tatsache bezeichnet, dass der Käufer die von ihm bestellte Ware daraufhin prüft, ob sie den vertraglichen Anforderungen entspricht oder nicht.
Die Abnahme erfolgt in der Regel, bevor die Ware das Werk des Lieferanten verlässt. Andererseits kann unter Berücksichtigung der Beschaffenheit der Ware, insbesondere bei schnell verderblicher Ware, die Zustimmung auch ...
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