Intervention: nf (Wort aus dem juristischen Latein interventio).
Das Wort „Intervention“ hat mehrere Bedeutungen:
1. Recht: Akt, durch den ein Dritter, der ursprünglich nicht Partei einer gerichtlichen Anfechtung war, sich an dieser beteiligt.
Intervention in erster Instanz, im Berufungsverfahren.
Stellen Sie einen Antrag auf Intervention.
2. Gemeinsame Bedeutung: Aktion zum Eingreifen (durch Wort oder Tat).
Einmischung eines Redners in eine Debatte. Intervention einer politischen Figur...
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