Exklusiv: adj. (Wort aus dem mittelalterlichen Latein exclusivus, vom Rücken von Excludere: ausschließen).
Das Adjektiv „exklusiv“ hat mehrere Bedeutungen:
1. Früher im Recht: Wer hat die Befugnis, auszuschließen.
Exklusive Stimme haben: das Recht haben, einen vorgeschlagenen Kandidaten auszuschließen.
2. Was jedes Teilen, jede Teilnahme ausschließt.
Privilegien, ausschließliche Rechte, die einer einzelnen Person oder einer einzelnen Gruppe von Personen oder Sachen zustehen (Ausschließlichkeit; besondere, persönliche, eigentümliche, besondere, spe...
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