Zugehörigkeit zu: vtr. ind. (Wort kommt vom lateinischen adpertinere „anhängen“, von ad und pertinere „anhängen an“).
Das Verb „gehören“ hat mehrere Bedeutungen:
Zu etwas gehören :
1. Zu jemandem gehören aufgrund eines Rechts, eines Titels (to be -to-).
Er ist im Besitz von Vermögen, das ihm nicht gehört.
Dies gehört mir in vollem Umfang, in meinem eigenen Recht.
Eigentum, das der Gemeinschaft gehört.
Diese Insel gehört zu den Vereinigten Staaten von Amerika, steht unter der politischen Abhängigkeit der Vereinigten Staaten von Amerika...
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