g.g.A.: Die geschützte geografische Angabe (g.g.A.) ist ein Herkunfts- und Qualitätskennzeichen der Europäischen Union, das es ermöglicht, geografische Bezeichnungen davor zu bewahren
Usurpationen und Nachahmungen und hilft den Verbrauchern, die Herkunft eines landwirtschaftlichen Lebensmittels zu bestimmen, wenn es einen Teil seiner Besonderheit aus dieser Herkunft bezieht.
Definition in der EG-Verordnung Nr. 510/2006: Stellt eine g.g.A. dar: „Der Name einer Region, eines bestimmten Ortes oder in Ausnahmefällen...
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