Spreizen: Spreizen ist die Bezeichnung für die Überprüfung des Fassungsvermögens der Gefäße durch die Verwaltung.
Artikel 3 des oben genannten Erlasses des Finanzministeriums vom 9. Oktober 1977 legt fest, dass:
"Die Bottiche, Bottiche und alle anderen Behälter, die in Kellern, Kellern, Lagerhäusern und Konditionierungs- oder Weinverarbeitungszentren vorhanden sind, müssen in sichtbarer Schrift die Angabe ihres Fassungsvermögens tragen, das durch eine Bescheinigung bestätigt wird. Verbreitung, die von der ...
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