Pflicht: adj. (Wort aus dem juristischen Latein obligatorius, von obligare: verpflichten).
Das Adjektiv „obligatorisch“ hat mehrere Bedeutungen:
1. Wer hat die Kraft zu verpflichten, wer hat einen verpflichtenden Charakter (deontisch).
Bildung kostenlos und obligatorisch.
Das Bestehen einer ärztlichen Untersuchung ist obligatorisch.
2. Familiar: Unvermeidlich, notwendig (gezwungen, verpflichtet).
Er hat seine Prüfung nicht bestanden, es war Pflicht!
Gegenteile von obligatorisch: fakultativ, kostenlos, freiwillig, zufällig....
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